Montag, 27. August 2018

… zum Thema „Neutralisation beim Stabhochsprung“

Eine „Nationale Bestimmung“ zur Regel 180.2 erlaubt beim Stabhochsprung eine Neutralisation, d.h. der Wettkampf kann bei Bewerben, in denen ein oder mehrere Athleten ein gegenüber den anderen sehr unterschiedliches Leistungsniveau aufweisen, unterbrochen werden, um zusätzliche Probesprünge zu ermöglichen. Dazu gibt es klare Regelungen:
1. Ob eine Neutralisation stattfindet, entscheidet der Wettkampfleiter.
2. Bei welcher Höhe diese erfolgt, entscheidet der Schiedsrichter auf Grund der gewählten Anfangshöhen.
3. Nur jene Athleten, die den Wettkampf noch nicht aufgenommen haben, erhalten einen oder zwei Probesprünge.
4. Diese Sprünge können auf Wunsch des Athleten mit oder ohne Latte ausgeführt werden.
5. Es ist keine andere Höhe zulässig.
6. Ein Ausmessen des Anlaufs ist nicht mehr möglich; dieses hat schon vor dem Bewerb zu erfolgen.
Beim Hochsprung ist keine Neutralisation vorgesehen. Sie ist aber auch nicht ausdrücklich verboten. Es wäre also denkbar, dass der Wettkampfleiter eine solche zulässt.

Donnerstag, 21. Dezember 2017

Regeländerungen

Es gelten bereits einige – zum Teil gravierende – Regeländerungen! (siehe
http://www.oelv.at/news/detail.php?id=6390)

Mittwoch, 23. August 2017

… zum Thema Stadionsprecher (2)


Seit dem ersten Beitrag zu diesem Thema hat sich einiges gebessert. Die unbrauchbarsten Leute, die den Wettkampfbetrieb in der geschilderten Weise massiv behindert haben, wurden nicht mehr engagiert. Es gibt aber noch weitere Missstände. Wenn sich jemand unbedingt lächerlich machen will, indem er dem Publikum ständig genau das erzählt, was es ohnedies soeben selbst gesehen hat (Z.B. immer wieder „Drüber ist er!“ ruft, sobald ein Athlet vor allen Augen gerade die Latte überquert hat.), so ist das leider nicht allein sein Problem, da dadurch die Konzentration der Aktiven bei anderen Bewerben empfindlich gestört wird. Der Gipfel der Rücksichtslosigkeit scheint erreicht, wenn sich ein Sprecher bei einem Meeting mit internationaler Beteiligung mit dem zweiten über Lautsprecher darüber austauscht, was er nicht weiß.
Darum ein neuerlicher Appell: Bitte informiert das Publikum über das, was es wissen will (Bahnverteilungen, Ergebnisse, …). Wessen Ego jedoch erfordert, sich selbst öffentlich reden zu hören, sollte den „Speaker's Corner“ in London aufsuchen, aber die Aktiven in der Leichtathletik nicht mit unnötigem Geschwätz in ihrer Konzentration stören.

Mittwoch, 12. Juli 2017

… zum Thema Windmessung


Aus welchen Gründen auch immer, ist bei den Windmessern manchmal die Maßeinheit verstellt. Die jeweiligen Obleute müssen sich daher vergewissern, ob die richtige Einstellung (Meter pro Sekunde) vorgenommen wurde. Bei dieser Gelegenheit sollten sie auch gleich überprüfen, ob das Bedienungspersonal die Rundungsregel beherrscht.

Montag, 27. Februar 2017

… zum Thema Stichkampf


Stichkämpfe gibt es ausnahmslos nur für den ersten Platz beim Hoch- und Stabhochsprung! Bei Gleichständen ist unterschiedlich zu verfahren:
- bei Laufbewerben nach den Bestimmungen der Regel 167
- bei technischen Bewerben außer bei vertikalen Sprüngen nach Regel 180.22
- beim Hoch- und Stabhochsprung nach Regel 181.8 und 181.9
Regel 181.8d lässt zwar den auf Platz 1 gleichstehenden Athleten die Möglichkeit, einvernehmlich auf einen Stichkampf zu verzichten, im Bereich des ÖLV wird aber jedenfalls ein Stichkampf durchgeführt (siehe Nationale Bestimmung zu Regel 181.8).

Montag, 5. September 2016

... zum Thema Stadionsprecher


Sprecher haben eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Sie informieren über Stadionzeit, Bahnverteilungen, Ergebnisse, etc. Sie sollten aber auch überlegen, ob eine Durchsage irgendeine Information enthält, weil unnötige Ankündigungen die Konzentration der Athleten und Kampfrichter stören. Dauerreden führen dazu, dass man „abschaltet“ und dann wichtige Informationen überhört. Besonders krasse Beispiele für unsinnige* Durchsagen:
Das war ein Fehlstart.“ (Wer nicht sowohl blind als auch taub ist, hat das längst registriert.)
Diesmal hat der Start geklappt.“ (wie oben)
Das war wieder ein toller Versuch.“ (Darf ich das bitte selbst beurteilen?)
Hilfreich ist hingegen z.B. ein Hinweis auf einen Rekordversuch bei einem vertikalen Sprung.
Ganz besonders wichtig: Beim Start und dessen Vorbereitung hat der Sprecher Pause und eine eventuelle Musikberieselung eingestellt zu werden!
Die Aufgaben des Sprechers sind in der Regel 134 klar definiert. Von einer Tätigkeit als Reporter, der dem Publikum erzählt, was es ohnedies selbst sieht oder gar als Stimmungskanone ist dort keine Rede. Und eventuelle Musik darf keine störende Lautstärke erreichen. Ein Leichtathletikmeeting ist eine seriöse Veranstaltung und kein Jahrmarkt! Ich appelliere eindringlich zu berücksichtigen, wie wichtig volle Konzentration für Athleten und Kampfrichter ist.

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In Sorge um die Leichtathletik möchte ich ausnahmsweise einige persönliche Bemerkungen anschließen:
In letzter Zeit wurden manchmal sportfremde Sprecher eingesetzt, die zwar gut ausgebildete Stimmen, aber nicht die geringste Ahnung* haben, wie man sich auf einer Leichtathletikanlage verhält.
Beispiele (alle selbst erlebt!):
Dem Starter wird mehrmals die Sicht auf die Athleten verstellt.
Überquerung der Laufbahn in Traummännleinmanier* unmittelbar vor einem Start.
Bei Rundläufen in Bahnen wird verabsäumt, auf das Freihalten der Laufbahn hinzuweisen. Die Folge: Eine junge Athletin weint bitterlich, weil sie durch Zuschauer in ihrer Einzelbahn um den Sieg geprellt wurde.
Das Abfragen der Übergaben wird „vergessen“.
Obendrein wird durch unnötiges Geschwätz* die Konzentration der Athleten und Kampfrichter gestört.
Beispiele (alle selbst erlebt!):
Die Hürden haben einen Abstand von 9,14m.“
Die Führende hat bereits 10 Meter Vorsprung“ (Ist nach Regel 144.3e sogar ausdrücklich verboten!).
Angeblich erhalten diese Leute für solche schwache Darbietungen* ein Honorar von 200 Euro täglich. Das entspricht bei durchschnittlich 21,5 Arbeitstagen einem Monatsgehalt von 4300 Euro, ohne dafür irgendeine Verantwortung (wie sie z.B. der Wettkampfleiter hat) zu tragen! Wenn das publik wird und sich womöglich die zuständigen staatlichen Stellen damit befassen, wird das dem Ansehen der Leichtathletik schweren Schaden zufügen.
Zusätzlich wird mancherorts auch noch ohrenbetäubende Musik gespielt (Gefahr der Benachteiligung von Athleten durch doppelte Hörfehler zwischen Weitenableser und Protokollführer).
Regelwidriges, störendes Geschwätz* und dröhnende Musik: Bei so einer Bierzeltatmosphäre* darf man sich über den Zuschauerschwund und den damit verbundenen Rückzug von Sponsoren nicht wundern. Und viele Kampfrichter wollen sich dieser Tortur* nicht mehr aussetzen. Man sollte sich erinnern: Als die österreichische Leichtathletik noch Weltrekordlerinnen und Olympiamedaillengewinnerinnen hervorgebracht hat, waren Meetings seriöse Veranstaltungen, die Sprecher haben die Regeln gekannt und respektiert und Kampfrichtern wurde nicht gedroht.
Und was sagen die entsprechenden Fachärzte dazu: „Wer Stille nicht erträgt, hat ein psychisches Problem.“

Dienstag, 2. August 2016

… zum Thema Weitenmessung


Bei einer Landesmeisterschaft wurde, „damit es schneller geht“, folgende Vorgangsweise gewählt: Beim Hammerwurf wurde nicht sofort nach jedem Versuch gemessen, sondern die entsprechende Stelle markiert und erst nach drei Würfen die Messung durchgeführt.
Dies ist unzulässig! Regel 187.20 verlangt ausdrücklich, dass jeder gültige ** Stoß/Wurf unmittelbar nach dem Versuch gemessen werden muss!
Eine „Nationale Bestimmung“ des ÖLV gestattet hingegen bei Vortex- , Ball- und Schlagballwurf die Messung erst nach drei Versuchen (Regel 193).

** siehe dazu den Beitrag „... zum Thema „Messen eines ungültig gegebenen Versuches““