Eine „Nationale Bestimmung“ zur Regel 180.2 erlaubt beim Stabhochsprung eine Neutralisation, d.h. der Wettkampf kann bei Bewerben, in denen ein oder mehrere Athleten ein gegenüber den anderen sehr unterschiedliches Leistungsniveau aufweisen, unterbrochen werden, um zusätzliche Probesprünge zu ermöglichen. Dazu gibt es klare Regelungen:
1. Ob eine Neutralisation stattfindet, entscheidet der Wettkampfleiter.
2. Bei welcher Höhe diese erfolgt, entscheidet der Schiedsrichter auf Grund der gewählten Anfangshöhen.
3. Nur jene Athleten, die den Wettkampf noch nicht aufgenommen haben, erhalten einen oder zwei Probesprünge.
4. Diese Sprünge können auf Wunsch des Athleten mit oder ohne Latte ausgeführt werden.
5. Es ist keine andere Höhe zulässig.
6. Ein Ausmessen des Anlaufs ist nicht mehr möglich; dieses hat schon vor dem Bewerb zu erfolgen.
Beim Hochsprung ist keine Neutralisation vorgesehen. Sie ist aber auch nicht ausdrücklich verboten. Es wäre also denkbar, dass der Wettkampfleiter eine solche zulässt.
Montag, 27. August 2018
Donnerstag, 21. Dezember 2017
Regeländerungen
Es gelten bereits einige – zum Teil gravierende – Regeländerungen! (siehe
http://www.oelv.at/news/detail.php?id=6390)
http://www.oelv.at/news/detail.php?id=6390)
Mittwoch, 23. August 2017
… zum Thema Stadionsprecher (2)
Seit dem ersten
Beitrag zu diesem Thema hat sich einiges gebessert. Die
unbrauchbarsten Leute, die den Wettkampfbetrieb in der geschilderten
Weise massiv behindert haben, wurden nicht mehr engagiert. Es gibt
aber noch weitere Missstände. Wenn sich jemand unbedingt lächerlich
machen will, indem er dem Publikum ständig genau das erzählt, was
es ohnedies soeben selbst gesehen hat (Z.B. immer wieder „Drüber
ist er!“ ruft, sobald ein Athlet vor allen Augen gerade die Latte
überquert hat.), so ist das leider nicht allein sein Problem, da
dadurch die Konzentration der Aktiven bei anderen Bewerben
empfindlich gestört wird. Der Gipfel der Rücksichtslosigkeit
scheint erreicht, wenn sich ein Sprecher bei einem Meeting mit
internationaler Beteiligung mit dem zweiten über Lautsprecher
darüber austauscht, was er nicht weiß.
Darum ein
neuerlicher Appell: Bitte informiert das Publikum über das, was es
wissen will (Bahnverteilungen, Ergebnisse, …). Wessen Ego jedoch
erfordert, sich selbst öffentlich reden zu hören, sollte den
„Speaker's Corner“ in London aufsuchen, aber die Aktiven in der
Leichtathletik nicht mit unnötigem Geschwätz in ihrer Konzentration
stören.
Mittwoch, 12. Juli 2017
… zum Thema Windmessung
Aus welchen Gründen
auch immer, ist bei den Windmessern manchmal die Maßeinheit
verstellt. Die jeweiligen Obleute müssen sich daher vergewissern, ob
die richtige Einstellung (Meter pro Sekunde) vorgenommen wurde. Bei
dieser Gelegenheit sollten sie auch gleich überprüfen, ob das
Bedienungspersonal die Rundungsregel beherrscht.
Montag, 27. Februar 2017
… zum Thema Stichkampf
Stichkämpfe
gibt es ausnahmslos nur für den ersten Platz beim Hoch-
und Stabhochsprung! Bei Gleichständen ist unterschiedlich zu
verfahren:
-
bei Laufbewerben nach den Bestimmungen der Regel 167
-
bei technischen Bewerben außer bei vertikalen Sprüngen nach Regel
180.22
-
beim Hoch- und Stabhochsprung nach Regel 181.8 und 181.9
Regel
181.8d lässt zwar den auf Platz 1 gleichstehenden Athleten die
Möglichkeit, einvernehmlich auf einen Stichkampf zu verzichten, im
Bereich des ÖLV wird aber jedenfalls ein Stichkampf
durchgeführt (siehe Nationale Bestimmung zu Regel 181.8).
Montag, 5. September 2016
... zum Thema Stadionsprecher
Sprecher
haben eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Sie informieren über
Stadionzeit, Bahnverteilungen, Ergebnisse, etc. Sie sollten aber auch
überlegen, ob eine Durchsage irgendeine Information enthält, weil
unnötige Ankündigungen die Konzentration der Athleten und
Kampfrichter stören. Dauerreden führen dazu, dass man „abschaltet“
und dann wichtige Informationen überhört. Besonders krasse
Beispiele für unsinnige* Durchsagen:
„Das
war ein Fehlstart.“ (Wer nicht sowohl blind als auch taub ist, hat
das längst registriert.)
„Diesmal
hat der Start geklappt.“ (wie oben)
„Das
war wieder ein toller Versuch.“ (Darf ich das bitte selbst
beurteilen?)
Hilfreich
ist hingegen z.B. ein Hinweis auf einen Rekordversuch bei einem
vertikalen Sprung.
Ganz
besonders wichtig: Beim Start und dessen Vorbereitung hat der
Sprecher Pause und eine eventuelle Musikberieselung eingestellt zu
werden!
Die
Aufgaben des Sprechers sind in der Regel 134 klar definiert. Von
einer Tätigkeit als Reporter, der dem Publikum erzählt, was es
ohnedies selbst sieht oder gar als Stimmungskanone ist dort keine
Rede. Und eventuelle Musik darf keine störende Lautstärke
erreichen. Ein Leichtathletikmeeting ist eine seriöse Veranstaltung
und kein Jahrmarkt! Ich appelliere eindringlich zu berücksichtigen,
wie wichtig volle Konzentration für Athleten und Kampfrichter ist.
******************************************************************************
In
Sorge um die Leichtathletik möchte ich ausnahmsweise einige
persönliche Bemerkungen anschließen:
In
letzter Zeit wurden manchmal sportfremde Sprecher eingesetzt, die zwar gut
ausgebildete Stimmen, aber nicht die geringste Ahnung* haben, wie man
sich auf einer Leichtathletikanlage verhält.
Beispiele
(alle selbst erlebt!):
Dem
Starter wird mehrmals die Sicht auf die Athleten verstellt.
Überquerung
der Laufbahn in Traummännleinmanier* unmittelbar vor einem Start.
Bei
Rundläufen in Bahnen wird verabsäumt, auf das Freihalten der
Laufbahn hinzuweisen. Die Folge: Eine junge Athletin weint
bitterlich, weil sie durch Zuschauer in ihrer Einzelbahn um den Sieg
geprellt wurde.
Das
Abfragen der Übergaben wird „vergessen“.
Obendrein
wird durch unnötiges Geschwätz* die Konzentration der Athleten und
Kampfrichter gestört.
Beispiele
(alle selbst erlebt!):
„Die
Hürden haben einen Abstand von 9,14m.“
„Die
Führende hat bereits 10 Meter Vorsprung“ (Ist nach Regel 144.3e
sogar ausdrücklich verboten!).
Angeblich
erhalten diese Leute für solche schwache Darbietungen* ein Honorar
von 200 Euro täglich. Das entspricht bei durchschnittlich 21,5
Arbeitstagen einem Monatsgehalt von 4300 Euro, ohne dafür irgendeine
Verantwortung (wie sie z.B. der Wettkampfleiter hat) zu tragen! Wenn
das publik wird und sich womöglich die zuständigen staatlichen
Stellen damit befassen, wird das dem Ansehen der Leichtathletik
schweren Schaden zufügen.
Zusätzlich
wird mancherorts auch noch ohrenbetäubende Musik gespielt (Gefahr
der Benachteiligung von Athleten durch doppelte Hörfehler zwischen
Weitenableser und Protokollführer).
Regelwidriges,
störendes Geschwätz* und dröhnende Musik: Bei so einer
Bierzeltatmosphäre* darf man sich über den Zuschauerschwund und den
damit verbundenen Rückzug von Sponsoren nicht wundern. Und viele
Kampfrichter wollen sich dieser Tortur* nicht mehr aussetzen. Man
sollte sich erinnern: Als die österreichische Leichtathletik noch
Weltrekordlerinnen und Olympiamedaillengewinnerinnen hervorgebracht
hat, waren Meetings seriöse Veranstaltungen, die Sprecher haben die
Regeln gekannt und respektiert und Kampfrichtern wurde nicht gedroht.
Und
was sagen die entsprechenden Fachärzte dazu: „Wer Stille nicht
erträgt, hat ein psychisches Problem.“
Dienstag, 2. August 2016
… zum Thema Weitenmessung
Bei
einer Landesmeisterschaft wurde, „damit es schneller geht“,
folgende Vorgangsweise gewählt: Beim Hammerwurf wurde nicht sofort
nach jedem Versuch gemessen, sondern die entsprechende Stelle
markiert und erst nach drei Würfen die Messung durchgeführt.
Dies
ist unzulässig! Regel 187.20 verlangt ausdrücklich, dass jeder
gültige
**
Stoß/Wurf unmittelbar
nach dem Versuch gemessen werden muss!
Eine
„Nationale Bestimmung“ des ÖLV gestattet hingegen bei Vortex- ,
Ball- und Schlagballwurf die Messung erst nach drei Versuchen (Regel
193).
**
siehe dazu den Beitrag „... zum Thema „Messen eines ungültig
gegebenen
Versuches““
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