Samstag, 26. März 2016

... zum Thema „Markierungen auf der Laufbahn durch Athleten“


Für die ÖLV-Nachrichten 7/2013 verfasst:

Bei den Österreichischen Mehrkampfmeisterschaften 2013 kam ein Athlet auf die Idee, vor jeder Hürde eine Markierung auf der Laufbahn anzubringen. Offenbar ist er das vom Training gewohnt und dachte, es könne ihm auch im Wettkampf helfen. Sein Trainer und er haben allerdings auf die Regel 163.7 der IWR vergessen, wonach weder auf noch entlang der Laufbahn Markierungen angebracht werden dürfen (Ausnahme: bestimmte Staffelläufe, Regel 170.4).
Bei dieser Gelegenheit sei auch gleich darauf verwiesen, dass
bei Staffelläufen nur in der eigenen Bahn Markierungen zulässig sind, wobei die rechte Begrenzungslinie
noch zur eigenen Bahn zählt.
in den Anlaufbahnen (z.B. Weitsprung) Markierungen nur außerhalb dieser erlaubt sind, wobei die
Begrenzungslinien nicht mehr zur Anlaufbahn gehören.
Keinesfalls darf aber Kreide oder eine ähnliche Substanz oder etwas, das untilgbare Flecken hinterlässt, verwendet werden (Regel 180.3a).

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