Für
die ÖLV-Nachrichten 7/2013 verfasst:
Bei
den Österreichischen Mehrkampfmeisterschaften 2013 kam ein Athlet
auf die Idee, vor jeder Hürde eine Markierung auf der Laufbahn
anzubringen. Offenbar ist er das vom Training gewohnt und dachte, es
könne ihm auch im Wettkampf helfen. Sein Trainer und er haben
allerdings auf die Regel 163.7 der IWR vergessen, wonach weder auf
noch entlang der Laufbahn Markierungen angebracht werden dürfen
(Ausnahme: bestimmte Staffelläufe, Regel 170.4).
Bei
dieser Gelegenheit sei auch gleich darauf verwiesen, dass
• bei
Staffelläufen nur in der eigenen Bahn Markierungen zulässig sind,
wobei die rechte Begrenzungslinie
noch
zur eigenen Bahn zählt.
• in
den Anlaufbahnen (z.B. Weitsprung) Markierungen nur außerhalb dieser
erlaubt sind, wobei die
Begrenzungslinien
nicht mehr zur Anlaufbahn gehören.
Keinesfalls
darf aber Kreide oder eine ähnliche Substanz oder etwas, das
untilgbare Flecken hinterlässt, verwendet werden (Regel 180.3a).
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