Samstag, 26. März 2016

... zum Thema „Latte pendelt“



Wenn die Latte bei einem vertikalen Sprung nach dem Versuch des Athleten pendelt,
wartet der Kampfrichter eine angemessene Zeit ab, ob die Latte fällt oder nicht. Die
Angemessenheit des Zuwartens hängt davon ab, ob die Latte dabei „wandert“, aber
auch, ob für das „Wandern“ nicht äußere Umstände (wie z.B. starker Wind)
verantwortlich sind. Ist der Kampfrichter zu der Überzeugung gelangt, dass die Latte nun
nicht mehr auf Grund der Einwirkung des Athleten während des Sprunges (Das ist der
entscheidende Punkt! Regel 182.2a) fallen wird, gibt er den Versuch gültig. Fällt die
Latte dann doch noch, bleibt der Versuch gültig! Um diese schiefe Optik zu vermeiden,
empfiehlt es sich, die Latte zu stabilisieren, ehe man die weiße Fahne hebt.
Bei dieser Gelegenheit muss mit einer alten Legende aufgeräumt werden: Ob sich der
Athlet noch auf der Matte befindet oder nicht, hat niemals Einfluss auf die Gültigkeit
eines Versuches, daher auch nicht im oben besprochenen Fall.

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