Wenn
die Latte bei einem vertikalen Sprung nach dem Versuch des Athleten
pendelt,
wartet
der Kampfrichter eine angemessene Zeit ab, ob die Latte fällt oder
nicht. Die
Angemessenheit
des Zuwartens hängt davon ab, ob die Latte dabei „wandert“, aber
auch,
ob für das „Wandern“ nicht äußere Umstände (wie z.B. starker
Wind)
verantwortlich
sind. Ist der Kampfrichter zu der Überzeugung gelangt, dass die
Latte nun
nicht
mehr auf Grund der Einwirkung des Athleten während des Sprunges (Das
ist der
entscheidende
Punkt! Regel 182.2a) fallen wird, gibt er den Versuch gültig. Fällt
die
Latte
dann doch noch, bleibt der Versuch gültig! Um diese schiefe Optik zu
vermeiden,
empfiehlt
es sich, die Latte zu stabilisieren, ehe man die weiße Fahne hebt.
Bei
dieser Gelegenheit muss mit einer alten Legende aufgeräumt werden:
Ob sich der
Athlet
noch auf der Matte befindet oder nicht, hat niemals Einfluss auf die
Gültigkeit
eines
Versuches, daher auch nicht im oben besprochenen Fall.
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