Eine „Nationale Bestimmung“ zur Regel 180.2 erlaubt beim Stabhochsprung eine Neutralisation, d.h. der Wettkampf kann bei Bewerben, in denen ein oder mehrere Athleten ein gegenüber den anderen sehr unterschiedliches Leistungsniveau aufweisen, unterbrochen werden, um zusätzliche Probesprünge zu ermöglichen. Dazu gibt es klare Regelungen:
1. Ob eine Neutralisation stattfindet, entscheidet der Wettkampfleiter.
2. Bei welcher Höhe diese erfolgt, entscheidet der Schiedsrichter auf Grund der gewählten Anfangshöhen.
3. Nur jene Athleten, die den Wettkampf noch nicht aufgenommen haben, erhalten einen oder zwei Probesprünge.
4. Diese Sprünge können auf Wunsch des Athleten mit oder ohne Latte ausgeführt werden.
5. Es ist keine andere Höhe zulässig.
6. Ein Ausmessen des Anlaufs ist nicht mehr möglich; dieses hat schon vor dem Bewerb zu erfolgen.
Beim Hochsprung ist keine Neutralisation vorgesehen. Sie ist aber auch nicht ausdrücklich verboten. Es wäre also denkbar, dass der Wettkampfleiter eine solche zulässt.