Bei
einer Landesmeisterschaft wurde, „damit es schneller geht“,
folgende Vorgangsweise gewählt: Beim Hammerwurf wurde nicht sofort
nach jedem Versuch gemessen, sondern die entsprechende Stelle
markiert und erst nach drei Würfen die Messung durchgeführt.
Dies
ist unzulässig! Regel 187.20 verlangt ausdrücklich, dass jeder
gültige
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Stoß/Wurf unmittelbar
nach dem Versuch gemessen werden muss!
Eine
„Nationale Bestimmung“ des ÖLV gestattet hingegen bei Vortex- ,
Ball- und Schlagballwurf die Messung erst nach drei Versuchen (Regel
193).
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siehe dazu den Beitrag „... zum Thema „Messen eines ungültig
gegebenen
Versuches““