Dienstag, 2. August 2016

… zum Thema Weitenmessung


Bei einer Landesmeisterschaft wurde, „damit es schneller geht“, folgende Vorgangsweise gewählt: Beim Hammerwurf wurde nicht sofort nach jedem Versuch gemessen, sondern die entsprechende Stelle markiert und erst nach drei Würfen die Messung durchgeführt.
Dies ist unzulässig! Regel 187.20 verlangt ausdrücklich, dass jeder gültige ** Stoß/Wurf unmittelbar nach dem Versuch gemessen werden muss!
Eine „Nationale Bestimmung“ des ÖLV gestattet hingegen bei Vortex- , Ball- und Schlagballwurf die Messung erst nach drei Versuchen (Regel 193).

** siehe dazu den Beitrag „... zum Thema „Messen eines ungültig gegebenen Versuches““