Montag, 27. Juni 2016

... zum Thema "Anfeuern aus dem Innenraum"


Eine Athletin hat mich gefragt, warum die Kampfrichter das Anfeuern aus dem Innenraum verhindern. „Warum darf ich als Teilnehmerin am Hochsprung meine vorbeilaufenden Vereinskameraden nicht anfeuern?“
Dazu ist zunächst festzuhalten, dass die Kampfrichter die Wettkampfregeln nicht erstellen, aber für deren Einhaltung verantwortlich sind. Und diese Bestimmungen besagen:
Nach Regel 144.2 muss der Schiedsrichter jeden verwarnen und im Wiederholungsfall disqualifizieren, der aus dem Wettkampfbereich heraus Unterstützung leistet oder empfängt.
In der Anmerkung zur Regel 144.1 ist dieser Bereich (sog. Innenraum) ausdrücklich definiert.
Begründung für diese Bestimmungen ist der "Störfaktor", der von Anfeuerungen im Innenraum ausgeht. Dort brauchen die im Wettkampf stehenden Athleten Ruhe und Konzentration. Wenn immer mehrere Personen aufspringen, zur Laufbahn eilen und schreien, würde das die Athleten, aber auch das Gesamtbild der Veranstaltung bei den Zuschauern (besonders auch bei TV-Übertragungen) erheblich stören. Aus den selben Gründen sind auch laute Musik und unnötiges Gerede über Lautsprecher unzulässig, auch wenn sich manche Sprecher als Sportreporter oder Animateure gefallen. Ebenso untersagt ist das Anfeuern aus eventuell im Innenraum befindlichen „Coaching“-Zonen.