Eine
Athletin hat mich gefragt, warum die Kampfrichter das Anfeuern aus
dem Innenraum verhindern. „Warum darf ich als Teilnehmerin am
Hochsprung meine vorbeilaufenden Vereinskameraden nicht anfeuern?“
Dazu
ist zunächst festzuhalten, dass die Kampfrichter die
Wettkampfregeln nicht erstellen, aber für deren Einhaltung
verantwortlich sind. Und diese Bestimmungen besagen:
Nach
Regel 144.2 muss der Schiedsrichter jeden verwarnen und im
Wiederholungsfall disqualifizieren, der aus dem Wettkampfbereich
heraus Unterstützung leistet oder empfängt.
In der Anmerkung zur Regel 144.1 ist dieser Bereich (sog. Innenraum) ausdrücklich definiert.
In der Anmerkung zur Regel 144.1 ist dieser Bereich (sog. Innenraum) ausdrücklich definiert.
Begründung
für diese Bestimmungen ist der "Störfaktor", der von
Anfeuerungen im Innenraum ausgeht. Dort brauchen die im Wettkampf
stehenden Athleten Ruhe und Konzentration. Wenn immer mehrere
Personen aufspringen, zur Laufbahn eilen und schreien, würde das die
Athleten, aber auch das Gesamtbild der Veranstaltung bei den
Zuschauern (besonders auch bei TV-Übertragungen) erheblich stören.
Aus den selben Gründen sind auch laute Musik und unnötiges Gerede
über Lautsprecher unzulässig, auch wenn sich manche Sprecher als
Sportreporter oder Animateure gefallen. Ebenso untersagt ist das
Anfeuern aus eventuell im Innenraum befindlichen „Coaching“-Zonen.