Samstag, 26. März 2016

... zum Thema Startnummern


Für die ÖLV-Nachrichten 4/2014 verfasst:

Startnummern dienen der Identifikation der Athleten gegenüber Konkurrenten, Zuschauern und Kampfrichtern (Entgegen dem Wortlaut dürfen aber statt Nummern auch Namen verwendet werden,
siehe Regel 143.7). Sie müssen daher stets gut sichtbar getragen werden, was besonders bei Laufbewerben, die nicht in Bahnen ausgetragen werden, wichtig ist. Sie müssen in voller Größe verwendet
und dürfen auch nicht teilweise überklebt werden (Regel 143.8).
Laut Regel 143.7 sind zwei Startnummer auszugeben, die auf Brust und Rücken zu tragen sind (Ausnahme: vertikale Sprünge, hier muss nur eine – wahlweise auf Brust oder Rücken – getragen werden, siehe Regel 143.7).
Wenn das Tragen auf der Brust verlangt wird, so muss das nicht kleinlich ausgelegt werden. Wenn aber mehr als die Hälfte unterhalb des Nabels befestigt ist, kann man diese Forderung nicht als erfüllt betrachten. Die Startnummer ist kein Lendenschurz! Oft wird damit argumentiert, dass man sonst das Logo des Sponsors nicht sehen könne. Dann sind meiner Meinung nach aber die Dressen nicht entsprechend sinnvoll gestaltet. Nach Regel 143.9 darf ein Athlet nicht am Wettkampf teilnehmen, wenn er die Startnummern nicht sichtbar trägt!

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