Für
die ÖLV-Nachrichten 4/2014 verfasst:
Startnummern
dienen der Identifikation der Athleten gegenüber Konkurrenten,
Zuschauern und Kampfrichtern (Entgegen dem Wortlaut dürfen aber
statt Nummern auch Namen verwendet werden,
siehe
Regel 143.7). Sie müssen daher stets gut sichtbar getragen werden,
was besonders bei Laufbewerben, die nicht in Bahnen ausgetragen
werden, wichtig ist. Sie müssen in voller Größe verwendet
und
dürfen auch nicht teilweise überklebt werden (Regel 143.8).
Laut
Regel 143.7 sind zwei Startnummer auszugeben, die auf Brust und
Rücken zu tragen sind (Ausnahme: vertikale Sprünge, hier muss nur
eine – wahlweise auf Brust oder Rücken – getragen werden, siehe
Regel 143.7).
Wenn
das Tragen auf der Brust verlangt wird, so muss das nicht kleinlich
ausgelegt werden. Wenn aber mehr als die Hälfte unterhalb des Nabels
befestigt ist, kann man diese Forderung nicht als erfüllt
betrachten. Die Startnummer ist kein Lendenschurz! Oft wird damit
argumentiert, dass man sonst das Logo des Sponsors nicht sehen könne.
Dann sind meiner Meinung nach aber die Dressen nicht entsprechend
sinnvoll gestaltet. Nach Regel 143.9 darf ein Athlet nicht am
Wettkampf teilnehmen, wenn er die Startnummern nicht sichtbar trägt!
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