Für
die ÖLV-Nachrichten 3/2015 verfasst:
Einige
wenige Athleten glauben, die gültige Landung eines Speers vom
Abwurfbogen
aus
beurteilen zu können. Wäre dies möglich, könnte man den
Kampfrichter einsparen, der auf der Höhe des Auftreffens und
quer
zur Flugrichtung steht. Für diesen ist
es
wichtig, schon beim Einwerfen festzuhalten, wie weit jeder Athlet
ungefähr wirft, um
auf
dieser Höhe das Landen des Speers abzuwarten. Der Kampfrichter
sollte mit dem
Rücken
zur Sonne und nicht zu nahe an der
Begrenzungslinie
stehen, sowie bei einem
sich
abzeichnenden Grenzfall in die Knie gehen, um den Beobachtungswinkel
möglichst
klein
zu halten. Hingegen ist es eine lächerliche Show, sich dazu auf den
Boden zu werfen. Dieses Verhalten ist kontraproduktiv, da
dann
die Aufmerksamkeit nicht mehr dem eigentlichen Geschehen zugewendet
ist. Der
Kampfrichter,
der für das Stecken zuständig
ist,
sollte auf der gegenüberliegenden Seite
Aufstellung
nehmen.
Der
Speer muss mit dem Metallkopf vor allen anderen Teilen (also z.B. dem
Kordelgriff)
aufkommen
(Regel 193.1b). Logischerweise
ist
daher eine Mindestneigung erforderlich,
ein
flaches Aufkommen stellt also jedenfalls
einen
Fehlversuch dar. Gemessen wird von
jenem
Punkt aus, an dem der Metallkopf den
Boden
zuerst berührt hat, also nicht in jedem Fall von der Spitze weg.
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