Samstag, 26. März 2016

… zum Thema Speerwurf (1)


Für die ÖLV-Nachrichten 3/2015 verfasst:

Einige wenige Athleten glauben, die gültige Landung eines Speers vom Abwurfbogen
aus beurteilen zu können. Wäre dies möglich, könnte man den Kampfrichter einsparen, der auf der Höhe des Auftreffens und quer zur Flugrichtung steht. Für diesen ist es wichtig, schon beim Einwerfen festzuhalten, wie weit jeder Athlet ungefähr wirft, um auf dieser Höhe das Landen des Speers abzuwarten. Der Kampfrichter sollte mit dem Rücken zur Sonne und nicht zu nahe an der Begrenzungslinie stehen, sowie bei einem sich abzeichnenden Grenzfall in die Knie gehen, um den Beobachtungswinkel möglichst
klein zu halten. Hingegen ist es eine lächerliche Show, sich dazu auf den Boden zu werfen. Dieses Verhalten ist kontraproduktiv, da dann die Aufmerksamkeit nicht mehr dem eigentlichen Geschehen zugewendet ist. Der Kampfrichter, der für das Stecken zuständig ist, sollte auf der gegenüberliegenden Seite Aufstellung nehmen.
Der Speer muss mit dem Metallkopf vor allen anderen Teilen (also z.B. dem Kordelgriff) aufkommen (Regel 193.1b). Logischerweise ist daher eine Mindestneigung erforderlich, ein flaches Aufkommen stellt also jedenfalls einen Fehlversuch dar. Gemessen wird von jenem Punkt aus, an dem der Metallkopf den Boden zuerst berührt hat, also nicht in jedem Fall von der Spitze weg.

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