Anlässlich
eines Stabhochsprung- Rekords wurde das Gerücht verbreitet, es müsse
nicht mehr nachgemessen werden. Dieses Nachmessen wird aber in den
ÖLV-“Richtlinien zum Ausfüllen des Rekordprotokolls“ vom
10.4.2012 ausdrücklich verlangt. Jeder Athlet ist daher gut beraten,
darauf zu bestehen. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die das
Nachmessen sinnvoll erscheinen lassen, jedenfalls
aber
sind Kampfrichter nicht unfehlbar und können sich bei der
Einstellung der Höhe geirrt haben. Ähnliches gilt
selbstverständlich für alle anderen Bewerbe sinngemäß.
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