Samstag, 26. März 2016

... zum Thema Rekorde


Anlässlich eines Stabhochsprung- Rekords wurde das Gerücht verbreitet, es müsse nicht mehr nachgemessen werden. Dieses Nachmessen wird aber in den ÖLV-“Richtlinien zum Ausfüllen des Rekordprotokolls“ vom 10.4.2012 ausdrücklich verlangt. Jeder Athlet ist daher gut beraten, darauf zu bestehen. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die das Nachmessen sinnvoll erscheinen lassen, jedenfalls
aber sind Kampfrichter nicht unfehlbar und können sich bei der Einstellung der Höhe geirrt haben. Ähnliches gilt selbstverständlich für alle anderen Bewerbe sinngemäß.

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