Samstag, 26. März 2016

… zum Thema „Reihenfolge der Versuche“


Wie im Beitrag „Teilnahme an gleichzeitig stattfindenden Bewerben“ dargelegt, kann der Schiedsrichter dem Athleten erlauben, seine Versuche in abgeänderter Reihenfolge durchzuführen, um an einem anderen, gleichzeitig stattfindenden Bewerb teilnehmen zu können. Nach dem Regelwerk 2016 ist dies aber nicht mehr beim letzten Versuch zulässig (egal ob insgesamt vier oder sechs vorgesehen sind). Offenbar haben Athleten diese Bestimmung missbraucht, um zu taktieren.

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