Für
die ÖLV-Nachrichten 5/2014 verfasst (unter Berücksichtigung der
Änderung in Nr. 6/2014):
Nach
Regel 142.3 kann der Schiedsrichter dem Athleten erlauben, seine
Versuche in abgeänderter Reihenfolge durchzuführen, um an einem
anderen, gleichzeitig stattfindenden Bewerb teilnehmen zu können.
Ich
empfehle folgende Vorgangsweise: Athlet oder Betreuer melden vor den
Bewerben dem Schiedsrichter die entsprechende Situation. Kampfrichter
verstehen sich als Helfer der Athleten, daher wird dem Wunsch sicher
entsprochen werden. Der Schiedsrichter verständigt das Kampfgericht
von seiner Entscheidung. Ist der Schiedsrichter aus irgendeinem Grund
nicht erreichbar, entscheidet der Obmann des Kampfgerichtes. Der
Athlet meldet dem Protokollführer, sobald die Notwendigkeit zum
Wechsel des Wettkampfortes eintritt und kann nun beispielsweise den
2. Versuch als erster in der Reihenfolge ausführen. Um einen
irrtümlichen Aufruf zu vermeiden, wird im Feld für den nächsten
Versuch mit kleinen Buchstaben der entsprechende Bewerb vermerkt und
wieder durchgestrichen, sobald sich der Athlet zurückmeldet.
Geschieht dies noch im Verlauf des nächsten Durchganges, kann er
seinen Versuch auch noch als Letzter durchführen. Ist dieser
Durchgang bereits beendet, erfolgt die Wertung als „Verzicht auf
den Versuch“ und es wird „-“ eingetragen .
Es
ist aber nicht gestattet, dass sich der Athlet einfach entfernt, ohne
sich abzumelden. Er hat sich auch unbedingt sofort nach Rückkehr
wieder beim Protokollführer zu melden. Dabei hat sich der Athlet in
beiden Fällen zu vergewissern, dass seine Meldung auch zur Kenntnis
genommen wurde, da der Protokollführer möglicherweise seine
Aufmerksamkeit gerade einer anderen Situation zuwendet.
Nachträgliche
Anmerkung: Seit dem Regelwerk 2016 ist eine Änderung der Reihenfolge
nicht mehr beim jeweils letzten Versuch erlaubt (egal ob insgesamt
vier oder sechs Versuche vorgesehen sind).
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