Samstag, 26. März 2016

... zum Thema „Teilnahme an gleichzeitig stattfindenden Bewerben“


Für die ÖLV-Nachrichten 5/2014 verfasst (unter Berücksichtigung der Änderung in Nr. 6/2014):

Nach Regel 142.3 kann der Schiedsrichter dem Athleten erlauben, seine Versuche in abgeänderter Reihenfolge durchzuführen, um an einem anderen, gleichzeitig stattfindenden Bewerb teilnehmen zu können.
Ich empfehle folgende Vorgangsweise: Athlet oder Betreuer melden vor den Bewerben dem Schiedsrichter die entsprechende Situation. Kampfrichter verstehen sich als Helfer der Athleten, daher wird dem Wunsch sicher entsprochen werden. Der Schiedsrichter verständigt das Kampfgericht von seiner Entscheidung. Ist der Schiedsrichter aus irgendeinem Grund nicht erreichbar, entscheidet der Obmann des Kampfgerichtes. Der Athlet meldet dem Protokollführer, sobald die Notwendigkeit zum Wechsel des Wettkampfortes eintritt und kann nun beispielsweise den 2. Versuch als erster in der Reihenfolge ausführen. Um einen irrtümlichen Aufruf zu vermeiden, wird im Feld für den nächsten Versuch mit kleinen Buchstaben der entsprechende Bewerb vermerkt und wieder durchgestrichen, sobald sich der Athlet zurückmeldet. Geschieht dies noch im Verlauf des nächsten Durchganges, kann er seinen Versuch auch noch als Letzter durchführen. Ist dieser Durchgang bereits beendet, erfolgt die Wertung als „Verzicht auf den Versuch“ und es wird „-“ eingetragen .
Es ist aber nicht gestattet, dass sich der Athlet einfach entfernt, ohne sich abzumelden. Er hat sich auch unbedingt sofort nach Rückkehr wieder beim Protokollführer zu melden. Dabei hat sich der Athlet in beiden Fällen zu vergewissern, dass seine Meldung auch zur Kenntnis genommen wurde, da der Protokollführer möglicherweise seine Aufmerksamkeit gerade einer anderen Situation zuwendet.

Nachträgliche Anmerkung: Seit dem Regelwerk 2016 ist eine Änderung der Reihenfolge nicht mehr beim jeweils letzten Versuch erlaubt (egal ob insgesamt vier oder sechs Versuche vorgesehen sind).

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