Samstag, 26. März 2016

... zum Thema „Verhalten auf dem Sportplatz“


Für die ÖLV-Nachrichten 2/2014 verfasst:

Athleten und Kampfrichter sind Partner. Gäbe es keine Athleten, bräuchte man keine Kampfrichter. Und die Athleten brauchen die Kampfrichter, denn: So wie ein guter Chef die fleißigen Mitarbeiter vor den faulen schützt, so schützt der Kampfrichter die fairen Sportler vor den unfairen. Man könnte ja z.B. die Weitspringer selbst entscheiden lassen, ob sie die Absprunglinie übertreten haben oder nicht. Es steht aber zu befürchten, dass die Fairen dann das Nachsehen haben.
Diese Partnerschaft sollte in der gegenseitigen Achtung ihren Ausdruck finden. Kampfrichter sind meist älter als die Athleten, das gestattet ihnen aber keine Überheblichkeit oder Besserwisserei. Persönlich zeige ich die sportkameradschaftliche Verbundenheit durch die Verwendung des „Du“ und erwarte es auch in der Gegenrichtung, bin aber nicht gekränkt, wenn jemand das „Sie“ bevorzugt. Kampfrichter sollten sich bewusst sein, dass sie nicht unfehlbar sind. Sie können z.B.
einen Augenblick abgelenkt sein und deshalb einen entscheidenden Aspekt übersehen.
sich bei der Ablesung einer Weite irren, u.s.w.
Es ehrt sie, gegebenenfalls einen Fehler einzugestehen und sich zu entschuldigen. Andererseits sollen Athleten (und Betreuer) einen vermeintlichen Fehler eines Kampfrichters nicht mit wüstem Geschrei
beantworten, sondern unmittelbar und sofort, ruhig und klar ihr Anliegen beim Obmann des Kampfgerichtes zum Ausdruck bringen, der im Zweifelsfall im Sinne des Athleten handelt. Gegen seine Entscheidung kann beim Schiedsrichter Einspruch erhoben werden. Diese weitere Vorgangsweise ist in der Regel 146 klar festgelegt. Wichtig ist jedenfalls der respektvolle Umgang miteinander, auch wenn man einmal verschiedener Meinung ist.

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