Für
die ÖLV-Nachrichten 2/2014 verfasst:
Athleten
und Kampfrichter sind Partner. Gäbe es keine Athleten, bräuchte man
keine Kampfrichter. Und die Athleten brauchen die Kampfrichter, denn:
So wie ein guter Chef die fleißigen Mitarbeiter vor den faulen
schützt, so schützt der Kampfrichter die fairen Sportler vor den
unfairen. Man könnte ja z.B. die Weitspringer selbst entscheiden
lassen, ob sie die Absprunglinie übertreten haben oder nicht. Es
steht aber zu befürchten, dass die Fairen dann das Nachsehen haben.
Diese
Partnerschaft sollte in der gegenseitigen Achtung ihren Ausdruck
finden. Kampfrichter sind meist älter als die Athleten, das
gestattet ihnen aber keine Überheblichkeit oder Besserwisserei.
Persönlich zeige ich die sportkameradschaftliche Verbundenheit durch
die Verwendung des „Du“ und erwarte es auch in der
Gegenrichtung, bin aber nicht gekränkt, wenn jemand das „Sie“
bevorzugt. Kampfrichter sollten sich bewusst sein, dass sie nicht
unfehlbar sind. Sie können z.B.
• einen
Augenblick abgelenkt sein und deshalb einen entscheidenden Aspekt
übersehen.
• sich
bei der Ablesung einer Weite irren, u.s.w.
Es
ehrt sie, gegebenenfalls einen Fehler einzugestehen und sich zu
entschuldigen. Andererseits sollen Athleten (und Betreuer) einen
vermeintlichen Fehler eines Kampfrichters nicht mit wüstem Geschrei
beantworten,
sondern unmittelbar und sofort, ruhig und klar ihr Anliegen beim
Obmann des Kampfgerichtes zum Ausdruck bringen, der im Zweifelsfall
im Sinne des Athleten handelt. Gegen seine Entscheidung kann beim
Schiedsrichter Einspruch erhoben werden. Diese weitere Vorgangsweise
ist in der Regel 146 klar festgelegt. Wichtig ist jedenfalls der
respektvolle Umgang miteinander, auch wenn man einmal verschiedener
Meinung ist.
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