Samstag, 26. März 2016

... zum Thema Speerwurf (2)


Für die ÖLV-Nachrichten 4/2015 verfasst:

Was hat es eigentlich genau mit der gedachten oder gezogenen Linie auf sich, die vier Meter hinter den Endpunkten des Abwurfbogens verläuft? Da diesbezüglich immer wieder Missverständnisse zu Tage treten, möchte ich Sinn und Zweck anhand von Beispielen erläutern, bei denen vorausgesetzt wird, dass kein anderer Fehler den Wurf ungültig macht.
So wie der Kampfrichter bei horizontalen Sprüngen auf das korrekte Verlassen der Sprunggrube warten muss, bevor er den Versuch als gültig anzeigt, muss er auch beim Speerwurf auf das Verlassen der Anlaufbahn warten. Es hat sich aber gezeigt, dass Athleten damit manchmal zögern. Um den Ablauf des Bewerbes zu beschleunigen, wurde diese Viermeterlinie eingeführt. Sobald der Athlet nach dem Auftreffen des Speeres auf oder (vom Sektor gesehen) hinter diese tritt (Achtung! Es genügt das Betreten, die Linie kann, aber muss nicht überquert werden! Regel 187.17b), gilt dies als korrektes Verlassen der Anlaufbahn.
Beispiel 1: Der Athlet verlässt die Anlaufbahn – egal wo –, bevor der Speer auftrifft: Der Versuch ist jedenfalls ungültig (Regel 187.17, erster Satz).
Beispiel 2: Der Athlet verlässt die Anlaufbahn nicht, befindet sich aber beim Auftreffen des Speeres auf oder (vom Sektor her gesehen) hinter dieser: Der Versuch kann sofort als gültig angezeigt werden.
Beispiel 3: Der Athlet betritt oder überquert nach dem Auftreffen des Speeres die Viermeterlinie, bleibt aber in der Anlaufbahn: Der Versuch kann bereits als gültig angezeigt werden.
Beispiel 4: Der Athlet verlässt die Anlaufbahn seitlich, nachdem das Gerät gelandet ist: Der Versuch ist gültig, denn es besteht kein Verpflichtung, vorher die Viermeterlinie zubetreten oder zu überqueren, wie manche mutmaßen!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen