Für
die ÖLV-Nachrichten 4/2015 verfasst:
Was
hat es eigentlich genau mit der gedachten oder gezogenen Linie auf
sich, die vier
Meter
hinter den Endpunkten des Abwurfbogens verläuft? Da diesbezüglich
immer
wieder
Missverständnisse zu Tage treten, möchte ich Sinn und Zweck anhand
von
Beispielen
erläutern, bei denen vorausgesetzt wird, dass kein anderer Fehler
den Wurf
ungültig
macht.
So
wie der Kampfrichter bei horizontalen Sprüngen auf das korrekte
Verlassen der
Sprunggrube
warten muss, bevor er den Versuch als gültig anzeigt, muss er auch
beim
Speerwurf
auf das Verlassen der Anlaufbahn warten. Es hat sich aber gezeigt,
dass
Athleten
damit manchmal zögern. Um den Ablauf des Bewerbes zu beschleunigen,
wurde
diese Viermeterlinie eingeführt. Sobald der Athlet nach dem
Auftreffen des
Speeres
auf oder (vom Sektor gesehen) hinter diese tritt (Achtung! Es genügt
das
Betreten,
die Linie kann, aber muss nicht überquert werden! Regel 187.17b),
gilt dies als
korrektes
Verlassen der Anlaufbahn.
Beispiel
1: Der Athlet verlässt die Anlaufbahn – egal wo –, bevor der
Speer auftrifft: Der
Versuch
ist jedenfalls ungültig (Regel 187.17, erster Satz).
Beispiel
2: Der Athlet verlässt die Anlaufbahn nicht, befindet sich aber beim
Auftreffen
des
Speeres auf oder (vom Sektor her gesehen) hinter dieser: Der Versuch
kann sofort
als
gültig angezeigt werden.
Beispiel
3: Der Athlet betritt oder überquert nach dem Auftreffen des Speeres
die
Viermeterlinie,
bleibt aber in der Anlaufbahn: Der Versuch kann bereits als gültig
angezeigt
werden.
Beispiel
4: Der Athlet verlässt die Anlaufbahn seitlich, nachdem das Gerät
gelandet ist:
Der
Versuch ist gültig, denn es besteht kein Verpflichtung, vorher die
Viermeterlinie zubetreten oder zu überqueren, wie manche mutmaßen!
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